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GARANTIEBESTIMMUNGEN

Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Beim  Verkauf neu hergestellter Sachen gilt Folgendes: Die Verjährungsfrist  für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen  Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben  unberührt. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur  unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers,  die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des  Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.  Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer  Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch  Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden  Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche  aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,

  • bei  Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und  auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf  (Kardinalpflichten)

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist oder

  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart.

 


 

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