GARANTIEBESTIMMUNGEN
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Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Beim Verkauf neu hergestellter Sachen gilt Folgendes: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
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bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,
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bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
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soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist oder
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im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart.
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